Teilnahmebedingungen

Was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten:

Art der Veranstaltung:
Es handelt sich um einen Sicherheitslehrgang auf einer Rundstrecke. Diese Rundstrecke, bei der es sich um eine Rennstrecke handelt, wurde ausschließlich aus Sicherheitsgründen ausgewählt. Die Veranstaltung dient der Verbesserung von Fahrkönnen und -technik, nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Es wird keine Zeitmessung vorgenommen. Die StVO hat Gültigkeit.

Nennung zur Teilnahme:
Die Anmeldung kann nur auf umseitigem Nennformular erfolgen. Unvollständige Formulare können nicht bearbeitet werden. Die Nennungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass schon innerhalb kurzer Zeit die Plätze belegt sein können. Deshalb bitten wir Sie um rechtzeitige Anmeldung. Diese kann nur mit der Teilnahmegebühr (Scheck oder Kopie des Überweisungsträgers) zusammen erfolgen. Telefonische Voranmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Posteingangs.

Im Nenngeld enthalten:
Kosten für Rennstrecke, Sicherheitsstaffel, Erfrischungen an der Rennstrecke, Mittagessen.

Sicherheitsvorkehrungen:
Den Anweisungen der Instrukteure ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes ist für alle Fahrzeuginsassen zwingend vorgeschrieben. Begleitpersonen können auf eigene Gefahr beifahren. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Nenngebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

Teilnahmebedingungen:
An diesem Sicherheitslehrgang können teilnehmen:
1. Alle Führerscheinbesitzer mit eigenem oder fremdem PKW, sofern der Eigentümer des Fahrzeugs seine Zustimmung für die Teilnahme gegeben hat.
2. Fahrzeuge, die mindestens durch die gesetzliche Kfz-Haftpflicht versichert sind und die der deutschen StVZO entsprechen sowie eine Geräuschemission von 105 db nicht überschreiten. Bei nicht zulassungsfähigen Rennfahrzeugen muss eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung unaufgefordert vorgelegt werden (siehe auch "Versicherung"). Bei Ausschluss eines Fahrzeugs, welches diese Bedingungen nicht erfüllt, kann das Nenngeld nicht zurückerstattet werden.

Versicherung:
Die Kfz-Versicherung des Teilnehmers, insbesondere Haftpflicht und ggf. Kasko- und Insassenunfallversicherung bleiben normalerweise voll gültig, da es sich nicht um eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handelt. Wir empfehlen dennoch, vor Ihrer Anmeldung mit dem Versicherer Rücksprache zu halten und Deckung zusichern zu lassen. Porsche Shield On Track: Sollte Ihre Versicherung keine Deckung erteilen, können Sie über folgendem Link https://shield.porsche.de/ontrack.html Ihren Porsche gegen unplanmäßige Kosten, die durch Unfälle auf einer Rennstrecke entstehenkönnen, kostengünstig versichern (ab Schadenfreiheitsklasse 4).

Haftungsausschlusserklärung:
Zu Gunsten des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen (im Folgenden die Begünstigten) erklärt der Unterzeichner anlässlich der Durchführung dieses Sicherheitstrainings:
1. Der Unterzeichner (Teilnehmer) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt alleine die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder den von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
2. Der Unterzeichner erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die Begünstigten gegenüber ihm keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Begünstigten.
3. Der Unterzeichner verzichtet hiermit für sich,seine Rechtsnachfolger und Unterhaltsberechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses gegen die Begünstigten, es sei denn, dieses Schadensereignis wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Begünstigten verursacht.
4. Der Unterzeichner stellt mit dieser Erklärung die Begünstigten in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichner verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignissen die Begünstigten in Mithaftung nehmen.
5. Ich willige ein, dass fotografische Bildnisse meiner Person, meiner Begleitung und meines Fahrzeuges vom Porsche Zentrum Niederbayern veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, insbesondere im Internet. Die Einwilligung erfasst alle Bildnisse, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung im öffentlichen Raum oder mit Zustimmung des Teilnehmers entstehen.

Stornogebühren:
Bei Stornierung der Teilnahme bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird das Nenngeld, abzüglich EUR 200,– Anzahlung, zu 100 % zurückerstattet. Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn müssen 50 % des Nenngeldes, abzüglich EUR 200,– Anzahlung, einbehalten werden. Bei einer späteren Stornierung kann das Nenngeld nicht mehr erstattet werden. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nur bei Eintritt einer höheren Gewalt möglich.